Philosophie
Was heißt bewahren, erhalten, steigern…?
Was im Allgemeinen fälschlicherweise als >Restauration< bezeichnet wird, hat nichts mit dem zu tun, mit dem wir gerne unseren Magen erfreuen.
„Die Tätigkeit des Restaurators besteht in der Erhaltung und Pflege, der Restaurierung und technologischen Erforschung von Kunst- und Kulturgut. Es ist das Aufgabenfeld des Restaurators, den
materiellen Bestand der ihm anvertrauten Objekte von historischer oder künstlerischer Bedeutung zu erfassen und zu bewahren. Dabei arbeitet er eng mit Kunsthistorikern, Denkmalpflegern,
Naturwissenschaftlern und Wissenschaftlern aus weiteren Disziplinen zusammen. Durch seine Tätigkeit übernimmt der Restaurator eine hohe Verantwortung für die Erhaltung und weitere Überlieferung
des kunst- und kulturhistorischen Erbes, denn er hat es stets mit unersetzbaren Originalen zu tun, an die er - im Gegensatz zu anderen Disziplinen - Hand anlegt. Ein undurchdachter Eingriff kann
zur Verfälschung des Originals führen oder Ursache einer beginnenden Zerstörung sein. Nur ein Restaurator mit qualifizierter Ausbildung wird in der Lage sein, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu
erfüllen. Der Restaurator muss in der Lage sein, in einer methodisch-wissenschaftlichen Auseinandersetzung alle historischen, stilistischen, ikonografischen sowie technologischen und materiellen
Dimensionen von Kunstwerken bzw. kulturhistorischen Objekten zu verstehen, auf dieser Grundlage Konzepte zur Konservierung oder Restaurierung zu erarbeiten und zu begründen sowie diese
verantwortlich durchzuführen. Diese Befähigung wird durch eine nach wissenschaftlich-methodischen und künstlerisch-technischen Grundsätzen ausgerichtete, praxisorientierte Ausbildung an
verschiedenen Hochschulen erreicht.“ >>Beruflicher Werdegang
Zu den Hauptaufgaben der restaurierungswissenschaftlichen Arbeit zählt die erhaltende Konservierung vor der wiederherstellenden Restaurierung. Die Bildbeispiele verdeutlichen dies.
Es gilt, den ideellen und materiellen Wert von Kunst- und Kulturgut zu erhalten und zu mehr Eigenverantwortung im Umgang mit Kunst anzuregen - was ich in meiner täglichen Arbeit tue und
in Fachvorträgen, Publikationen und Messetätigkeiten vermittle.
Konservierung
Erhaltung des angetroffenen Zustandes eines Objektes.
Beispiel: Izmin Mutuk, „NVenus“, ca. 1990-2000, 89,5 x 116 cm, Mischtechnik auf Leinwand, Privatbesitz:
Teile der Bildschicht im markierten Bereich lösen sich ab und drohen abzufallen. Die Bereiche werden gefestigt. Die abstehenden Schollen werden wieder auf dem Träger befestigt.
Restaurierung
Wiederherstellung des als ursprünglich anzunehmenden Zustandes eines Objektes.
Ein physischer „Urzustand“, d.h. der Zustand des Kunstwerkes nach der Fertigstellung, ist letztlich fiktiv und nicht rekonstruierbar. Das materiell gealterte Kunstwerk muss sich für den
Betrachter lesbar präsentieren. Das Original muss als solches erkennbar bleiben. Der letztendlich angestrebte Kompromiss zwischen Substantialität und Geschichtlichkeit zeugt vom Respekt vor dem
Original.
Beispiel: John Chilver, "Distribution" 1999, Öl/Wachs +Alkydfarben /Lwd., 150 x 200 cm, Kunstsammlung der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH, Flughafen Köln-Bonn: Zustand nach der Restaurierung.
Die monochrom gelbe Farbschicht lebt durch plastisch aufgetragene dicke Farbwülste, die zum Zeitpunkt der Bearbeitung noch nicht abgetrocknet sind. Beim Aufdrücken auf die Farbwülste quoll frisches Farbmaterial aus den Wülsten heraus und beschmutzte die Finger des allzu Neugierigen, der sich der Farbe durch Abwischen auf die gelbe Fläche wie markiert entledigt hat. Der durch Vandalismus entstandene Schaden würde ohne die restauratorische Maßnahmen – der Rückführung in den ursprünglichen Zustand - die künstlerische Intention zu Nichte machen.